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Einreise von ausländischen Pflegefachkräften nach Deutschland

Durch das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung (FEG) von 2020 sowie das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0) von Ende 2023/2024 wurden die Einwanderungsregelungen für Deutschland wesentlich modernisiert und sollten eine Verbesserung auch für ausländische Pflegekräfte mit sich bringen. Trotz dieser gesetzlichen Änderungen ist die Erlangung eines passenden Visums zur Einreise und Beschäftigung weiterhin ein komplizierter Prozess, der für die internationalen Pflegekräfte sowie die anwerbenden Pflegeeinrichtungen häufig zur großen Hürde wird. Daher werden nachfolgend einige Hinweise zum grundsätzlichen Ablauf dazu gegeben.

Einreiseoptionen für ausländische Pflegekräfte 

Die Einreise ausländischer Pflegekräfte nach Deutschland kann auf verschiedene Weisen erfolgen. Es gibt mehrere Verfahren, die je nach individuellen Voraussetzungen und Bedürfnissen der Pflegekräfte und der Arbeitgeber genutzt werden können. 

1. Beschleunigtes Verfahren

Das beschleunigte Verfahren ist eine Option für Arbeitgeber, die den Einreiseprozess für ausländische Pflegekräfte beschleunigen möchten. Dieses Verfahren ist besonders nützlich, wenn ein dringender Bedarf an Pflegekräften besteht. 

  • In welchem Bereich unterstützt PflegeInternational Gesundheitseinrichtungen?
    Dank unseres interdisziplinären Teams mit umfassender Praxiserfahrung informieren, beraten und vernetzen wir Sie zu allen Fragen von Anwerbung bis hin zu Integration. Für den Bereich der Anerkennung bietet PflegeInternational ein Bildungsprogramm als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung an.
  • Was bietet PflegeInternational und wieviel kostet das?
    Die Veranstaltungen und Beratungen von PflegeInternational sind kostenlos. Das Bildungsprogramm ist AZAV zertifiziert und kann somit durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit abgedeckt werden. So entstehen auch hier keine Kurskosten für die Gesundheitseinrichtungen.
  • Wie bereitet PflegeInternational ausländische Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung vor?
    PflegeInternational bietet als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung eine Fachsprachenausbildung und theoretische sowie praktische Fachqualifizierung. Durch kultursensible Selbstlerneinheiten, Live- Unterricht, Lernstandsanalysen- und Kontrollen sowie fachspezifischen Sprachunterricht in Kleingruppen, garantieren wir eine ganzheitliche Qualifizierung.

2. Reguläres Verfahren 

Das reguläre Verfahren ist der Standardprozess für die Einreise ausländischer Pflegekräfte. Es ist gründlich und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. 

  • In welchem Bereich unterstützt PflegeInternational Gesundheitseinrichtungen?
    Dank unseres interdisziplinären Teams mit umfassender Praxiserfahrung informieren, beraten und vernetzen wir Sie zu allen Fragen von Anwerbung bis hin zu Integration. Für den Bereich der Anerkennung bietet PflegeInternational ein Bildungsprogramm als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung an.
  • Was bietet PflegeInternational und wieviel kostet das?
    Die Veranstaltungen und Beratungen von PflegeInternational sind kostenlos. Das Bildungsprogramm ist AZAV zertifiziert und kann somit durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit abgedeckt werden. So entstehen auch hier keine Kurskosten für die Gesundheitseinrichtungen.
  • Wie bereitet PflegeInternational ausländische Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung vor?
    PflegeInternational bietet als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung eine Fachsprachenausbildung und theoretische sowie praktische Fachqualifizierung. Durch kultursensible Selbstlerneinheiten, Live- Unterricht, Lernstandsanalysen- und Kontrollen sowie fachspezifischen Sprachunterricht in Kleingruppen, garantieren wir eine ganzheitliche Qualifizierung.

3. Anerkennungspartnerschaft 

Die Anerkennungspartnerschaft ist ein Konzept, das von der Bundesagentur für Arbeit entwickelt wurde, um die Integration ausländischer Fachkräfte, einschließlich Pflegekräfte, in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Sie dient dazu, den Prozess der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu beschleunigen.

  • In welchem Bereich unterstützt PflegeInternational Gesundheitseinrichtungen?
    Dank unseres interdisziplinären Teams mit umfassender Praxiserfahrung informieren, beraten und vernetzen wir Sie zu allen Fragen von Anwerbung bis hin zu Integration. Für den Bereich der Anerkennung bietet PflegeInternational ein Bildungsprogramm als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung an.
  • Was bietet PflegeInternational und wieviel kostet das?
    Die Veranstaltungen und Beratungen von PflegeInternational sind kostenlos. Das Bildungsprogramm ist AZAV zertifiziert und kann somit durch einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit abgedeckt werden. So entstehen auch hier keine Kurskosten für die Gesundheitseinrichtungen.
  • Wie bereitet PflegeInternational ausländische Pflegefachkräfte auf die Kenntnisprüfung vor?
    PflegeInternational bietet als Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung eine Fachsprachenausbildung und theoretische sowie praktische Fachqualifizierung. Durch kultursensible Selbstlerneinheiten, Live- Unterricht, Lernstandsanalysen- und Kontrollen sowie fachspezifischen Sprachunterricht in Kleingruppen, garantieren wir eine ganzheitliche Qualifizierung.

Beantragung des Visums bei der deutschen Botschaft

 

Zunächst müssen die ausländischen Pflegekräfte bei der deutschen Botschaft im Heimatland ein Visum für die Einreise nach Deutschland mit der Möglichkeit der Beschäftigung beantragen. Hierfür gibt es verschiedene Visa-Arten und Möglichkeiten, je nach Beschäftigungsart:

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  • Visum nach §§ 18, 18a AufenthG für anerkannte Fachkräfte;

  • Visum nach § 16d Abs. 1 AufenthG für noch nicht anerkannte Fachkräfte, die bereits einen sog. Defizitbescheid der deutschen Anerkennungsbehörde und einen deutschen Arbeitgeber haben;

  • Visum nach § 16d Abs. 3 AufenthG für noch nicht anerkannte Fachkräfte, welche die Anerkennung erst in Deutschland im Rahmen einer sog. Anerkennungspartnerschaft gemeinsam mit dem deutschen Arbeitgeber beantragen wollen;

  • Visum nach § 16a AufenthG für Auszubildende mit einem Ausbildungsplatz;

  • Visum nach § 17 AufenthG zur Suche eines Ausbildungsplatzes in Deutschland;

  • Visum nach § 15g AufenthG für die Blaue Karte EU zur Beschäftigung in Deutschland mit bestimmten Mindestgehalt;

  • Visum nach § 19c AufenthG Visum für sonstige Aufenthaltszwecke (auch für Freiwilliges Soziales Jahr in der Pflege);

  • Visum nach §§ 20a, 20b AufenthG zur Beschäftigung im Rahmen der Chancenkarte mit Punktesystem für Personen mit guten Vorbedingungen eines vorliegenden Defizitbescheides, zur Sprache, Berufserfahrung usw.

  • Visum nach § 22a AufenthG für qualifizierte Pflegehilfskräfte zur Beschäftigung in Deutschland;

  • Visum nach § 26 Abs. 2 BeschV für Personen aus bestimmten Westbalkan-Staaten zur Ausübung jeglicher Beschäftigung in Deutschland auch ohne Qualifikation (ungelernte Pflegehilfskräfte);

 

Die Beantragung des Visums läuft bei den Botschaften teilweise etwas unterschiedlich ab, insbesondere zur Terminbuchung.

Auch die einzureichenden Unterlagen und die Form (einfache oder beglaubigte Kopien, mit oder ohne Übersetzung eines vereidigten Übersetzers, elektronische Einreichung von Unterlagen oder nur auf Papier, Anforderungen an Sprachnachweise) unterscheiden sich zum Teil.

Hierfür sollen jeweils die aktuellen Merkblätter der Botschaften sorgfältig durchgelesen und beachtet werden.

 

Zudem kann für Fachkräfte und Auszubildende das sog. Beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG beantragt werden gegen eine Verwaltungsgebühr von aktuell 411 Euro mit beschleunigten Fristen zur Vergabe eines Visumstermins bei der Botschaft innerhalb von 3 Wochen und zur Erteilung des Visums innerhalb von 3 weiteren Wochen sowie eine Bearbeitung des Anerkennungsantrages innerhalb von 2 Monaten.

Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit zu Ihren potentiellen Pflegekräften
 

Parallel zur Visumsbeantragung sollten die Arbeitgebenden eine Vorabzustimmung bei der zuständigen Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit beantragen, sofern dies nicht erst innerhalb der Beantragung von der Botschaft eingeholt werden soll, was zu Zeitverlust führen kann. Zu der Beantragung der Vorabzustimmung gehört insbesondere die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis sowie dazu ggf. Das Zusatzblatt A mit der Erklärung zu den absolvierenden Qualifizierungsmaßnahmen bzw. zur Anerkennungspartnerschaft. 
 

Die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis der ZAV kann hier heruntergeladen werden:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047549.pdf 

Das dazugehörige Zusatzblatt A ist hier verfügbar:

https://www.arbeitsagentur.de/datei/zusatzblatt-a-zum-formular-erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047889.pdf

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Einreise / erstes Ankommen der internationalen Pflegekräfte

Sobald das Visum dann von der Botschaft im Visumtermin vor Ort im Reisepass der Person erteilt wurde, kann die Einreise nach Deutschland erfolgen.

Es sollte insbesondere bei Auszubildenden beantragt werden, dass das Visum bereits eine ausreichende Zeit vor dem eigentlichen Ausbildungsstart erteilt wird, um in Deutschland anzukommen und sich eine kurze Zeit vor dem Ausbildungsstart einzugewöhnen. Hierfür wird ein Zeitraum von mindestens 1-2 Wochen für sinnvoll gehalten.

Nach Einreise auf dem Land- oder Luftweg sollten die Arbeitgebenden oder zumindest ein/e Vertreterin der beauftragten Agentur am Flughafen, Bahnhof oder Busbahnhof in Deutschland bereitstehen, um die Personen persönlich zu begrüßen und sie an ihren Wohn- und ggf. Arbeits-/Ausbildungsort zu begleiten.

In der ersten Zeit werden auch noch weitere Begleitungen für bestimmte Behördengänge wie der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt bzw. Ausländerbehörde vor Ort, der Anmeldung bei der Krankenkasse, zur Eröffnung eines Bankkontos in Deutschland sowie zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages mit Internetzugang sowie zur Einweisung in den ÖPNV und die Einkaufsmöglichkeiten in der Umgebung erforderlich sein.

Das Ankommen am Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz erfolgt dann im Rahmen des “Onboardings” und sollte dann nach Möglichkeit von einer speziellen Integrationsmanager/in im Unternehmen übernommen werden, sofern die Größe des Unternehmens dies erlaubt. Zumindest sollte aber ein/e Mentor/in als jederzeitige Ansprechpartner/in zur Verfügung gestellt werden. 

Zu beachten ist, dass das Visum zur ersten Einreise normalerweise erst einmal nur für 6-12 Monate ausgestellt wird.

Daher sollte rechtzeitig (ca. 2 Monate vorher) bei der Ausländerbehörde eine Verlängerung beantragt werden.

Soweit die Behörde dann nicht rechtzeitig die Verlängerung ausstellen kann, gibt es in der Regel eine sog. Fiktionswirkung des rechtzeitigen Antrages nach § 81 Abs. 4, 5 AufenthG. Hierfür wird eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.  

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