
Kostenkalkulator für internationale Pflegefachkräfte
Alle Angaben ohne Gewähr.
Wir weisen darauf hin, dass jedes Vermittlungsangebot individuell ist. Manche Vermittlungsangebote umfassen bereits bestimmte Kosten (z. B. Flugtickets), während andere Ausgaben separat anfallen können.
Finanzierung von Qualifizierung & Co. Ihrer Pflegefachkräfte aus dem Ausland
Wer finanziert was und wann?
Qualifizierung:
Die Qualifizierung zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung sowie zum Erwerb der erforderlichen Sprachfertigkeit (B2) erfolgt idealerweise in Kursangeboten, die durch die Arbeitsagentur gefördert werden können. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Qualifizierungschancengesetz, das die Gegenfinanzierung der Qualifizierung Beschäftigter regelt.
Kursgebühren:
Voraussetzung für die Übernahme von Kurskosten durch die Arbeitsagentur ist, dass die betreffenden Angebote gemäß AZAV zertifiziert sind. Die AZAV-Richtlinie ist die Basis, auf der die Arbeitsagenturen Kurskosten über den sogenannten Bildungsgutschein gegenfinanzieren. Kursgebühren können bis zu 100 % refinanziert werden.
Entgeltzuschüsse für Zeiten der Teilnahme an Kursen:
Neben den Kursgebühren können auch Zeiten der Kursteilnahme in Form von Entgeltzuschüssen bis zu 80 % refinanziert werden.
Ansprechpartner, Antragsstellung: Arbeitgeberservice der regional zuständigen Arbeitsagentur.
In Thüringen: Mögliche Förderzuschüsse für ausl. Fachkräfte über LEG und THAFF.