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Qualifizierung von internationalen Pflegekräften

Internationale Pflegekräfte müssen in der Regel ihre Berufsqualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Dazu kann eine Anpassungsqualifizierung notwendig sein, die sowohl theoretische als auch praktische Elemente umfasst. Während dieser Zeit werden die Pflegekräfte in deutschen Gesundheitseinrichtungen beschäftigt, um praktische Erfahrungen zu sammeln.

Die Qualifizierungsphase zur Anerkennung als Pflegefachkraft

 

Die Anerkennung als Pflegefachkraft ist das Ziel und bildet die Krönung des Einreise- und Anerkennungsprozesses.
Für die Beurkundung sind zwei Qualifikationsbereiche maßgeblich:

  • Fachkenntnisse gemäß der deutschen Pflegeausbildung

  • Sprachkenntnisse Deutsch B2

 

Der Anerkennungsprozess wird ausgelöst durch die Beantragung der Gleichwertigkeit der im Herkunftsland erworbenen Berufsqualifikation gegenüber der deutschen Ausbildung Pflegefachmann/Pflegefachfrau.

 

Den Antrag hierfür stellen Sie bei der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem die Fachkraft Ihren Arbeitsplatz haben wird. Die Behörde prüft, ob Unterschiede zwischen der Ausbildung im Herkunftsland und der in Deutschland bestehen und hält das Ergebnis des Vergleichs im sogenannten Defizitbescheid fest. Der Defizitbescheid ist das wichtigste Dokument im Anerkennungsverfahren und ist die Voraussetzung dafür, an einer Qualifizierung zum Ausgleich der Unterschiede teilnehmen zu können.

Eine Aufstellung der zuständigen Behörden finden Sie hier:

Die fachliche Qualifizierung als Pflegefachkraft

 

Sollten beim Vergleich der Berufsabschlüsse wesentliche fachliche Abweichungen festgestellt werden, spricht die Behörde die Teilanerkennung als „Anerkennungsfähigkeit unter Auflagen“ aus. Das bedeutet, dass es fachliche Unterschiede gibt, die ausgeglichen werden müssen. Die Benachrichtigung hierüber erfolgt individuell im Defizitbescheid.

 

Die Qualifizierung zum Ausgleich der Unterschiede kann auf zwei Arten erfolgen:

1. Anpassungslehrgang

Der Anpassungslehrgang beinhaltet theoretische Unterrichtseinheiten bei einer Bildungseinrichtung sowie betriebliche Praktikumsphasen. Er folgt den Hinweisen zu Abweichungen, die im Defizitbescheid benannt werden und gleich diese aus.

Der Kurs endet mit einem Fachgespräch und ggf. mit einer Prüfung der Sprachkenntnisse Deutsch auf Niveau B2.

 

 2. Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung gleicht einer Abschlussprüfung der deutschen Ausbildung an einer Pflegeschule und wird praktisch und mündlich durchgeführt. Die praktische Prüfung findet in dem Betrieb statt, bei dem der Prüfling beschäftigt ist. Die mündliche Prüfung erfolgt in einer staatlich anerkannten Pflegeschule.

Die Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung kann bei einer Bildungseinrichtung in einem Vorbereitungskurs durchgeführt werden. Vorbereitungskurse sollten in enger Zusammenarbeit zwischen der Bildungseinrichtung und dem Betrieb stattfinden. Die erlernten Inhalte werden im Idealfall im Betrieb aufgegriffen und unter Anleitung in der Praxis vertieft.

 

Mit Einstieg in den Vorbereitungskurs sollte bereits der Kontakt zu einer prüfenden Schule bestehen oder möglichst direkt erfolgen. Nach Abschluss des Vorbereitungskurses wird der Prüfling zur prüfenden Schule überführt.

Die sprachliche Qualifizierung als Pflegefachkraft

 

Es ist von elementarer Bedeutung, dass angehende Prüflinge über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügt. Lesen, Schreiben und Sprechen sind die elementare Basis für eine gelingenden fachliche Qualifizierung.

 

Auch bei Vorliegen von Sprachzertifikaten aus dem Herkunftsland sollten die Sprachkenntnisse noch einmal sichergestellt werden. Wer in der deutschen Sprache nicht kommunikationsfähig ist, hat kaum Chancen, die fachliche Qualifizierung erfolgreich abzuschließen.

 

Im Zweifelsfall sollte zur Sicherheit ein Sprachkurs belegt werden.

Hier gilt: Lieber etwas mehr Zeit für die Vorbereitung veranschlagen, als den schnellen Weg zum Misserfolg zu gehen.

 

Im Idealfall erfolgen entsprechende Sprachkurse mit dem Schwerpunkt Pflege. So wird die Sprachfähigkeit an dem fachlichen Vokabular aufgebaut, das zur sicheren Kommunikation im Pflegeumfeld erforderlich ist und eine erfolgreiche Teilnahme an der fachlichen Ausgleichsmaßnahme gewährleistet.

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